- umbiegen
- um|bie|gen ['ʊmbi:gn̩], bog um, umgebogen:
1. <tr.; hat auf die Seite, in eine andere Richtung biegen:er hat den Draht umgebogen; diese Entscheidung darf nicht wieder umgebogen (anders entschieden) werden.Syn.: ↑ falten.2. <itr.; ist in die entgegengesetzte Richtung gehen oder fahren:an dieser Stelle sind wir umgebogen.
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ụm||bie|gen 〈V. 109〉II 〈V. intr.; ist〉1. eine Biegung machen, von der geraden Richtung in die (fast) entgegengesetzte Richtung abweichen2. zurückgehen● der Weg biegt hier um* * *
ụm|bie|gen <st. V.>:1. <hat>a) nach einer Seite biegen:den Draht u.;b) (ugs.) abwenden, verhindern.2. <ist>a) in eine ganz andere Richtung gehen, fahren:dort musst du [scharf] nach links u.;b) eine Biegung in eine ganz andere Richtung machen:der Weg bog nach Süden um.* * *
ụm|bie|gen <st. V.>: 1. <hat> a) nach einer Seite biegen: den Draht u.; Ü dieser demokratische Entscheid dürfe nicht im Nachhinein relativiert oder gar ins Gegenteil umgebogen (verkehrt) werden (NZZ 14. 3. 85, 25); Damit ... war die ... aufklärerische Funktion des Ideologiebegriffs von Marx selbst zugleich ins Dogmatisch-Anti-Aufklärerische umgebogen (gewendet; Fraenkel, Staat 139); b) (ugs.) abwenden, verhindern: Schmidt ist zuversichtlich: »Wir hoffen immer noch, dass wir den Schleusenausbau irgendwie u. können.« (FAZ 23. 9. 95, 11). 2. <ist> a) in eine ganz andere Richtung gehen, fahren: dort musst du [scharf] nach links u.; b) eine Biegung in eine ganz andere Richtung machen: der Weg bog nach Süden um.
Universal-Lexikon. 2012.